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Danske Translatører (DT) Dänischer Verband amtlich zugelassener Übersetzer und Dolmetscher
Die Mitglieder des dänischen Verbandes der amtlich zugelassenen Übersetzer und Dolmetscher sind Freiberufler, die ihren Abschluss in einer Fremdsprache (oder in mehreren) sowie Dänisch von einer dänischen Wirtschaftsuniversität erworben haben. Schwerpunkt des Studiums ist LSP (language for special purposes), d.h. die Kompetenzen der Übersetzer und Dolmetscher sind den Anforderungen angepasst, die seitens des privaten und öffentlichen Sektors gestellt werden. Personen mit Diplomabschluss von einer Wirtschaftsuniversität werden vom dänischen Gewerbe- und Gesellschaftsamt zugelassen.
Kompetenzen der amtlich zugelassenen Übersetzer und Dolmetscher:
1. Übersetzen Amtlich zugelassene Übersetzer übersetzen Texte aller Art für Private, Unternehmen, Organisationen und Behörden, hierunter die Polizei und Gerichte. Durch ihre Ausbildung haben die Übersetzer eine umfassende Kenntnis der Fachterminologie in den Bereichen Jura, Technik und Wirtschaft erworben und haben sich eingehend mit den sozialen und kulturellen Grundlagen und Unterschieden ihres Sprachraumes auseinandergesetzt. Sie verfügen daher über das erforderliche Fachwissen, um Terminologie, Stil und Referenzen eines Textes an die definierte Zielgruppe anzupassen.
Amtlich zugelassene Übersetzer können ihre Übersetzungen beglaubigen und diese bei Bedarf vom dänischen Außenministerium legalisieren lassen. Durch seinen Stempel und seine Unterschrift bürgt der Übersetzer für die Vollständigkeit und Korrektheit der Übersetzung, die dadurch Rechtskraft erlangt.
Die dänische Polizei und die dänischen Gerichte verlangen in der Regel, dass Übersetzungen von amtlich zugelassenen Übersetzern erstellt (und beglaubigt) werden.
Dänemark hat das Haager Übereinkommen über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden unterzeichnet. Diese Urkunden können daher direkt an das dänische Außenministerium geschickt und mit einer Apostille versehen werden. Handelt es sich um Länder, die das Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, so ist weiterhin eine Legalisierung seitens der Botschaft des betreffenden Landes erforderlich. Nähere Informationen in dänischer und englischer Sprache: www.um.dk unter ’Borgerservice’/’Consular Services’ > ’Legalisering’/’Legalisation’.

Stempel der amtlich zugelassenen Übersetzer. Der Name der Übersetzerin/des Übersetzers ersetzt den unteren Text. Viele Übersetzer verwenden statt eines Stempels einen roten Aufkleber in Oblatenform. Stempel/Aufkleber müssen stets von der Unterschrift der Übersetzerin/des Übersetzers begleitet sein. 2. Dolmetschen Viele unserer Mitglieder übernehmen auch Dolmetschaufträge. Ihr Name ist im Mitgliederverzeichnis gekennzeichnet mit einem Amtlich zugelassene Übersetzer dolmetschen für Firmen, Gewerkschaften und Interessenverbände, NGO’s, internationale Organisationen und Privatpersonen sowie für Gerichte und Behörden. Je nach Art des Auftrags und den Wünschen des Kunden kann Flüsterdolmetschen, Konsekutivdolmetschen oder Simultandolmetschen in Frage kommen.
Die im Mitgliederverzeichnis aufgelisteten Dolmetscher beraten Sie gern über die optimale Lösung. 3. Textrevision Auch die Textrevision gehört zu den Arbeitsbereichen eines amtlichen Übersetzers; d.h. Texte werden geprüft um zu gewährleisten, dass sie sprachlich korrekt formuliert sind und ein der Zielgruppe entsprechendes Stilniveau gewählt wurde.
Kooperation unserer Mitglieder Die Mitglieder unseres Verbands arbeiten nicht nur innerhalb der einzelnen Sprachgruppen zusammen (beispielsweise, indem sie Übersetzungen von Kollegen revidieren), sondern auch sprachübergreifend. Durch diese enge Zusammenarbeit kann ein Mitglied in der Regel die Lösung aller Aufgabentypen anbieten und koordinieren.
Interessenvertretung Dansk Translatørforbund vertritt seine Mitglieder gegenüber den Behörden in Dänemark und der EU. Der Verband ist Mitglied der internationalen Übersetzerorganisation FIT.
Gesetzlich verankert Grundlage der Tätigkeit unserer Mitglieder ist das Gesetz über die Tätigkeit amtlich zugelassener Übersetzer (Translatørloven). Im Gesetz ist unter anderem verankert, dass amtlich zugelassene Übersetzer der Schweigepflicht über Angelegenheiten unterliegen, die sie kraft ihres Amtes erfahren, und dass diesbezügliche Verstöße strafrechtlich verfolgt werden können. Die Berufsbezeichnung "translatør" ist gesetzlich geschützt und Personen mit amtlicher Zulassung vorbehalten. Das dänische CVR-Register (www.cvr.dk) enthält eine Liste aller amtlich zugelassenen Übersetzer, die alphabetisch nach Vornamen geordnet ist. Sie finden die Liste durch anklicken von ’liberale erhverv’ und danach ’translatører og tolke’.
Mitgliederverzeichnis Eine Mitgliedersuche kann nach Sprache oder Wohnsitz erfolgen: Übersetzer einer bestimmten Sprache finden Sie durch Anklicken der Sprache im linken Suchfeld, während durch die Eingabe der Postleitzahl im rechten Suchfeld eine nach Wohnsitz der Mitglieder geordnete Liste erscheint.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Sekretariat des Verbands, Tel.: +45 3391 6230 oder per E-Mail, dt@dtfb.dk.
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Danske Translatører
| c/o Fokus Translatørerne, Nørregade 15, 4., 1165 København K.
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E-mail: dt@dtfb.dk |
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